Montag, 18. März 2013 6:12
Merke:
Einmal erhobene und gespeicherte Daten werden früher oder später auch verwendet. (Immer.)
Und weil dem so ist, im Folgenden ein anschauliches Beispiel für die Zukunft. Als Gegenargument, sollte die Aushebelung des Datenschutzes wieder einmal mit unhaltbaren Versprechungen wie «Höchster Schutz für die Daten» verkauft* werden.
Mai 2009
In der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die «Einführung von elektronisch gespeicherten biometrischen Daten im Schweizer Pass und in Reisedokumenten für ausländische Personen» ab.
Bedenken gegen die Zwangsspeicherung sensibler Daten werden im Abstimmungsbüchlein (pdf), auf Seite 13 unter dem Titel «Strenge Regelung zum Schutz der Daten» folgendermassen zerstreut:
«Das Gesetz enthält strenge Bestimmungen zum Schutz der gespeicherten Daten. Zudem ist es weiterhin verboten, die Ausweisdatenbank für Fahndungszwecke zu nutzen.»
Die Vorlage wird mit 50.15% angenommen.
Dezember 2010
Nationalrätin Andrea Geissbühler (SVP/BE) reicht eine Motion ein, um den Bundesrat zu beauftragen
«…konkrete Massnahmen zu ergreifen, um den staatlichen Polizeibehörden von Bund, Kantonen und Gemeinden der Zugriff auf die ISA-Datenbank wieder zugänglich zu machen.»
März 2013
Der Ständerat heisst die Motion mit 21 zu 15 Stimmen gut. In Zukunft soll die Polizei zu Fahndungszwecken entgegen sämtlichen Beteuerungen im Vorfeld der Abstimmung doch auf die in der Ausweisdatenbank ISA gespeicherten Fotos zugreifen dürfen.
Immerhin gilt noch das im Abstimmungsbüchlein auf Seite 21 gegebene Versprechen
«Auf die Personendaten im ISA haben nur Schweizer Behörden Zugriff, ein Zugriff ausländischer Behörden ist ausgeschlossen.»
Wobei, siehe oben…
* Was nun nicht heissen soll, dass Schweizer Politiker mut- oder böswillig gegen unsere Interessen handeln. Aber es zeigt, dass niemand die Macht hat, einmal erhobene Daten auf Dauer wie versprochen wirksam zu schützen.