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Schutz vor Waffengewalt

Donnerstag, 16. Dezember 2010 22:01

Am 13. Februar wagt die Schweiz mit der Initiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» einen Schritt Richtung waffenfreie Zone «Privater Haushalt»

Die Initianten fordern die Aufbewahrung von Militärwaffen im Zeughaus, ein eidgenössisches Waffenregister, sowie einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis für den Erwerb einer Waffe.

Ohne Diskussion

Diese Forderungen sind richtig und überfällig. Kein Gegenargument (mit einer Ausnahme) kann in einer Abwägung gegen den Wert eines Menschenlebens bestehen. Egal ob 300 – so die Initianten – oder «nur» ein Mensch in unserem Land pro Jahr durch eine Schusswaffe ums Leben kommt. Darüber sollte man eigentlich mit keinem mündigen Bürger diskutieren müssen.

Man darf jedoch davon ausgehen, dass dies der traditionsbewusste Gegner etwas anders sieht und seine altbewährten Begründungen trotzdem schussbereit aus seinem Kleiderwaffenschrank holt. Ohne diese allerdings wie die daneben gelagerte Armeewaffe hin und wieder liebevoll auf ihre Tauglichkeit überprüft zu haben.

Nehmen wir ihm diese Arbeit heute für einmal ab und pusten den Staub von wenigstens einem* bei jeder Abstimmung wieder hervorgekramten Argument.

* In der Hoffnung, dass sich das lächerliche Küchenmesser-Argument (Man kann auch mit einem Messer töten. Wollt ihr die auch verbieten?) und das ebenso sinnfreie Schwarzmarkt-Argument (Waffen kann man auch auf der Strasse kaufen. Ein Register hat deshalb keinen Sinn) inzwischen den Motten ergeben haben.

Sprechen wir über die Kosten

In Zeiten schwieriger wirtschaftlicher Verhältnisse taucht regelmässig die Frage nach den Kosten der Umsetzung einer Initiative auf. Beschäftigen wir uns deshalb heute mit den Zahlen. Genauer, mit den Kosten, die vor der Abstimmung anfallen.

Fragen wir uns zu diesem Zweck zunächst, welchen monetären Wert ein Menschenleben hat. Das ist zugegebenermassen eine etwas zynische Herangehensweise. Aber wer mit dem grundlegenden Recht auf den Schutz des Lebens nichts am Helm hat, lässt sich vielleicht für ein wirtschaftliches Argument erwärmen. Zumal der theoretische Wert eines Menschenlebens schon errechnet wurde und in der Ökonomie auf verschiedene Art Verwendung findet.

Nehmen wir als Grundlage für unsere kleine Rechnung den Wert eines statistischen Menschenlebens (WSL). Mit diesem abstrakten Wert kann man eine Kosten-Nutzen-Rechnung anstellen, um herauszufinden, ob sich beispielsweise die Investition in Sicherheit – wie die Anschaffung einer Ampel – lohnt. (Ja, die Welt ist krank.)

Nach Berechnungen des Wirtschaftswissenschaftlers Hannes Spengler beträgt besagter WSL in Deutschland für einen beschäftigten Mann 1,72 Millionen Euro und 1,43 Millionen Euro für eine beschäftigte Frau. Wer mag, darf nun den Wert von zehn Menschen in unserem Land berechnen. Oder gar deren hundert. (Dabei nicht vergessen, dass ein Schweizer nach bürgerlicher Ansicht bestimmt mindestens den doppelten Wert eines Ausländers hat.)

Vergleichen wir jetzt die errechnete Zahl damit: Der Bundesrat schätzt laut dem rechtsbürgerlichen Komitee «Waffeninitiative-nein» die einmaligen Kosten auf 6,4 Millionen Franken, die jährlich wiederkehrenden auf 11,2 Millionen – zu Lasten der Steuerzahler.

Na? Wie viele Tote darf es geben, bis sich die Initiative für unsere Wirtschaft lohnt?

Die Rechnung lässt sich auch von der anderen Seite her angehen. Wenn wir aufgerundete 12 Millionen Franken Steuern pro Jahr mehr bezahlen müssen, wie viel zahlt dann der Einzelne? Gehen wir der Einfachheit halber von drei Millionen Steuerpflichtigen aus. Das macht dann im Schnitt pro Kopf und Jahr sage und schreibe 4 Franken. Kein schlechtes Geschäft für 1 bis 300 gerettete Leben. Das bezahle ich gern. Nicht nur, weil es auch mein Leben sein könnte. Oder Ihres, lieber Leser.

Ohne Diskussion

Man muss kein Mathematiker sein, um mit diesen beiden Rechnungen zu einem klaren Resultat zugunsten der Initiative zu kommen. Erst recht, wenn man den Wert eines Menschenlebens für nicht in Euro oder Franken berechenbar hält.

Jedes einzelne Leben muss so gut wie möglich geschützt werden. Mit einem klaren JA am 13. Februar kann diese Selbstverständlichkeit ganz einfach umgesetzt werden.

Falls Sie sich nach diesem kleinen Ausflug zu einem unmenschlichen Argument gerade fragen, wie das eingangs erwähnte einzige Argument mit Hand und Fuss, das der Autor gelten lassen könnte, lautet: «Der Soldat muss bei Mobilmachung in der Lage sein, sich zu seiner Einheit durchzuschlagen.». Hier darf man sich jedoch fragen, ob diese Begründung wirklich noch zeitgemäss ist.

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Thema: Gesellschaft, Politik, Schweiz | Kommentare (0) | Autor: