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Eine Frage an Gerold Bührer

Sonntag, 29. Januar 2012 14:01

Lieber Gerold Bührer.

Kürzlich las ich Ihr Interview in der WOZ. Dabei liess mich die folgende Aussage zu Ihrem Weltbild etwas ratlos zurück.

«In unserer Gesellschaft muss erstens das Durchlässigkeitsprinzip gegeben sein: Jeder, der will, muss es zu etwas bringen können. Zweitens bin ich der Meinung, dass es Leistungsanreize braucht. Und da spielt die Besteuerung eine wesentliche Rolle.»

Gerne würde ich den Zusammenhang verstehen. Deshalb habe ich zwei Fragen an Sie.

  1. Wie definieren Sie «es zu etwas bringen»? Beschränken wir uns hier ausschliesslich auf den wirtschaftlichen Aufstieg, oder zählt dazu auch der – gewollt – selbstlose Einsatz direkt für die Gesellschaft?
  2. Warum sollte jemand, der es aus freien Stücken «zu etwas bringen» will, einen zusätzlichen Anreiz brauchen? Der Einsatz von diesem Jeder «der will» wird sich doch schon mit Erreichen des persönlichen Zieles auf jeden Fall lohnen.

Ob Sie mir den Widerspruch dieser beiden Aussagen in zwei bis drei kurzen Sätzen auflösen könnten?

Diese Frage wurde dem Präsidenten des Wirtschftsdachverbands Economiesuisse, Gerold Bührer, am 29.01.2012 via Mail gestellt.

Antwort vom 30.01.2012

Lieber Herr Eyholzer

Vielen Dank für Ihr gestriges Mail. Selbstverständlich bin ich gerne bereit, Ihnen zu den zwei Fragen  die entsprechenden Überlegungen zu übermitteln.

  1. Zum Begriff „es zu etwas bringen“ so viel: Ich meine dabei in erster Linie den beruflichen Erfolg, den in unserer Gesellschaft jeder, ungeachtet seiner Herkunft, erreichen kann.  Natürlich zähle ich dazu auch das Engagement in unentgeltlichen Bereichen, wie Vereinen und sozialen Institutionen. Auch ich persönlich habe mich in meinen früheren Lebensjahren beispielsweise aktiv in Vereine eingebracht.
  2. Zum Begriff „des Anreizes“ folgende Bemerkungen: Wie ein geflügeltes Wort zu recht festhält, lebt der Mensch nicht vom Brot allein. Es kann keine Frage sein, dass glücklicherweise die Mehrheit der Bevölkerung im Erreichen von Zielen auch eine menschliche Genugtuung erblickt. Aber der „Homo Oeconomicus“ ist auch eine Realität und deshalb bin ich nach wie vor davon überzeugt, dass bezüglich Steuern oder anderer Abgaben das Entgelt für die Leistung der Mitarbeitenden nicht über Gebühr wegbesteuert werden darf.

Gerne hoffe ich, Ihnen mit meinen Ausführungen gedient zu haben.

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Thema: Eine Frage an..., Gesellschaft, Politik, Wirtschaft | Kommentare (0) | Autor: